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Christos Pantazis

SPD · Freitag, 18. März 2022

Wörter
377
Beifall
0
Zurufe
0
Wahlperiode
20

Es steht außer Frage, dass bei einer solchen Infektionslage Infektionsschutzmaßnahmen weitergeführt werden müssen. Ohne gesetzgeberisches Handeln würden die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen zum 20. März 2022 automatisch auslaufen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Inzidenzen wäre aus meiner Sicht eine Verlängerung bestehender Maßnahmen geboten. Über ein solches Vorgehen konnte jedoch kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Expertinnen- und Expertenrat der Bundesregierung hat in seiner 8. Stellungnahme mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen plädiert, die auch weiterhin ad hoc verfügbare Instrumente des Infektionsschutzes bereitstellen, um in den Ländern unverzüglich Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können. Die Sachverständigen der öffentlichen Anhörung vom 14. März 2022 zum vorliegenden Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag haben davor gewarnt, die aktuelle Dynamik des Pandemiegeschehens auf die leichte Schulter zu nehmen. Die deutliche Mehrzahl hat sich dafür ausgesprochen, die bestehenden Möglichkeiten für die Länder, Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen, nicht einzuschränken. Insbesondere wurde auf die Bedeutung der Maskenpflicht (zum Beispiel in Innenräumen, wie dem Einzelhandel oder Schulen) und von Hygienekonzepten verwiesen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das Masketragen eine hohe Wirksamkeit und stellt nur einen geringen Eingriff in die individuelle Freiheit dar. Diesen Erkenntnissen hätten wir gerne vollumfänglich entsprochen.

Innerhalb der Koalition konnten wir uns mit dem hier vorliegenden geänderten Gesetzentwurf lediglich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen (zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen oder in Arztpraxen) verständigen. Darüber hinaus konnten wir sicherstellen, dass den Ländern nach der Übergangsfrist ab dem 2. April 2022 über die vorgeschlagene Hotspotregelung weiterhin ermöglicht wird, einem dynamischen Infektionsgeschehen gezielt begegnen zu können. So kann ein Landtag bei Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage von dieser Regelung Gebrauch machen und strengere Maßnahmen wie weitergehende Maskenpflichten, ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie 3-G- und 2-G-Zugangsbeschränkungen anordnen.

Dieser Kompromiss war notwendig, weil sonst die bestehende gesetzliche Grundlage für alle bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen ersatzlos ausgelaufen wäre. Somit hätten die Länder überhaupt keine Maßnahmen mehr im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung der Covid‑19-Pandemie zur Verfügung. Das hätte gravierende Folgewirkungen für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaftskraft unseres Landes.

Aus diesem Grund stimme ich dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf zu und gehe davon aus, dass die Länder bei Bedarf vollumfänglich von den Hotspotregelungen Gebrauch machen werden. Sollte die Infektionslage sich weiter verschlimmern, setze ich mich dafür ein und vertraue darauf, dass der Deutsche Bundestag schnell über eine erneute Novelle des Infektionsschutzgesetzes beraten wird.

Quelle: Plenarprotokoll 20/22 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.