Der hier zu beschließende Gesetzentwurf ist ein Kompromiss. Er ermöglicht den Länderparlamenten, Maßnahmen in engen Grenzen zu erlassen. Dort, wo vulnerable Gruppen verstärkt anzutreffen sind, halte ich diese Maßnahmen in begrenztem Umfang für vertretbar. Auch die weiter gehenden Maßnahmen in Hotspots halte ich für vertretbar, wenn dort örtlich die Überlastung des Gesundheitssystems droht. Dies darf aber nur konkrete Gebietskörperschaften betreffen. Leider ist die Formulierung im Gesetz nicht eindeutig genug. Jedoch ist klar, dass aus dem Kontext des Gesetzentwurfes heraus dies nur einzelne Landkreise oder Kommunen sein können. Eine weitere Ausnahme ist die Maskenpflicht im Schienenfernverkehr. Diese halte ich für unverhältnismäßig.
Auch laufen die Maßnahmen leider nicht direkt nach dem 19. März 2022 aus, sondern die Länder können eine Übergangszeit bis zum 2. April 2022 nutzen, um ihre Verordnungen auf Landesebene anzupassen. Damit verlängern sich die Maßnahmen nochmals um fast drei Wochen.
Unter dem Strich überwiegen jedoch die Vorteile. Die allgemeine Maskenpflicht entfällt, auch an Schulen. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich entfallen gänzlich. Alle 2-G- und 3-G-Einschränkungen, Kontaktdatenerfassungen, Homeoffice-Pflichten, Testpflichten, verpflichtende Hygienekonzepte und Quarantänepflichten entfallen.
Trotz Bedenken stimme ich dem vorgelegten Gesetzentwurf zu, weil er ein wichtiger Schritt hin zu mehr Freiheit und mehr Eigenverantwortung für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist.
Quelle: Plenarprotokoll 20/22 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.