Frau Kollegin Ferschl, Sie wissen aus unterschiedlichen Zusammenhängen, dass ich an ganz verschiedenen Stellen für mehr Tarifbindung kämpfe, auch in
aktuellen Debatten, wenn es beispielsweise darum geht – ein Vorhaben der Bundesregierung –, öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an diejenigen Unternehmen
zu vergeben, die nach Tarif bezahlen.
Aber ich will eins sagen: Die Westbalkanregelung hat sich erst mal bewährt. Das kann man vielleicht auch mal anerkennen. Sie hat legale Möglichkeiten
der Migration nach Deutschland geschaffen Sie hilft dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie hat irreguläre Migration verhindert. Wir haben allerdings andere Bereiche
des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes – ich bitte, sich den Entwurf anzugucken –, in dem wir Migration tatsächlich zeitlich befristet nur zulassen, wenn es
allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt. Das finde ich auch richtig.
Noch mal: Im Gesetz ist Vorkehrung geschaffen. Das Einwanderungsgesetz wird diesem Land helfen. Aber es wird nicht dazu führen, dass Löhne gedrückt
werden. Denn wir brauchen in diesem Land auch Akzeptanz für die notwendige qualifizierte Einwanderung.
Die letzte Frage zu diesem Thema stellt der Kollege Stracke, der sich gerade unterhält. – Jetzt ist er bereit.
Quelle: Plenarprotokoll 20/102 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.