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Volker Wissing

Bundesminister für Digitales und Verkehr · Mittwoch, 10. Mai 2023

Wörter
156
Beifall
0
Zurufe
0
Wahlperiode
20

Nun, Herr Kollege, selbstverständlich beachtet die Bundesregierung die gesetzlichen Vorgaben, die für Auslandsinvestitionen gelten, und wir prüfen

sehr genau, inwieweit diese Auslandsinvestitionen im Einzelfall Sicherheitsinteressen berühren. Das gilt für alle Bereiche – sowohl für wichtige Infrastrukturen

als auch für andere Schlüsselindustrien.

Was diesen konkreten Fall betrifft, handelt es sich dabei nicht um eine Beteiligung am Hafen, sondern, wie Sie zu Recht gesagt haben, um eine

Investition in eine Gesellschaft, die ein Terminal betreibt. Auch in diesem Fall hat die Bundesregierung eine sorgfältige Prüfung nach den gesetzlichen

Vorschriften vorgenommen.

Bevor wir fortfahren – es gibt zu diesem Thema zahlreiche Meldungen –, bitte ich sowohl die Fragestellenden als auch die antwortenden Minister

wirklich um Zeitdisziplin. Wir wollen möglichst vielen nicht nur zu ihrem Fragerecht, sondern vor allen Dingen zu ihrer Antwort verhelfen.

Ich habe jetzt tatsächlich noch vier Nachfragen. Ich bin auch bereit, diese zuzulassen, wenn Sie sich bitte alle disziplinieren.

Die nächste Nachfrage stellt der Kollege Marvi.

Quelle: Plenarprotokoll 20/102 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.