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Stephan Mayer

CDU/CSU · Mittwoch, 10. Juni 2026

Wörter
1.394
Beifall
13
Zurufe
6
Wahlperiode
21

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Eines kann und darf man unumwunden feststellen: Der Stadionbesuch in Deutschland ist sicher, und er ist unbeschwert. Aber – und das gehört zur Wahrheit auch dazu – es gibt leider immer noch, insbesondere im Fußball, zu viel Gewalt in den Stadien.

Frau Kollegin Bünger, Sie sagen, die Zahlen sind rückläufig. Ich sehe das anders.

In der Saison 2024/2025 gab es in den ersten drei Ligen 1 107 Verletzte. Und ich sage ganz offen: Das sind 1 107 Verletzte zu viel.

  • Beifall bei der CDU/CSU

Ich bin als überzeugter Sportpolitiker auch ein großer Anhänger von gelebter und lebendiger Fankultur. Aber um eines klar zu sagen: Randale, Bambule und Missbrauch von Pyrotechnik gehören nicht zur gelebten Fankultur.

  • Beifall bei der CDU/CSU

Herr Kollege Limburg, Sie haben vorhin von Grundrechten gesprochen. Die Fans haben selbstverständlich Grundrechte. Grundrechte haben aber auch unbescholtene Besucherinnen und Besucher in Fußballstadien. Auch sie haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit

  • Beifall bei der CDU/CSU

und müssen davor geschützt werden, unnötigerweise in Randale und Gewalttätigkeiten einbezogen zu werden.

Frau Kollegin Bünger, Sie haben sich am Bundesinnenminister Alexander Dobrindt abgearbeitet. Aber Sie haben sich wieder mal – das zeugt natürlich auch ein bisschen von fehlendem Sachverstand – an den falschen Adressaten gewandt. Die Beschlüsse, die Sie erwähnt haben, stammen von der Länderinnenministerkonferenz, nicht vom Bundesinnenminister.

Und ich sage eines auch ganz klar: Die Beschlüsse dieser Konferenz unterstütze ich nachdrücklich.

  • Beifall bei der CDU/CSU

Ich halte es für richtig, dass wir – auch mit Videoüberwachung in den Stadien – verstärkt die detektieren, die Schlechtes im Schilde führen. Und wenn dann von den Grünen gefordert wird, man dürfe doch die Stadionverbote nicht national verfolgen, sondern nur in dem jeweiligen Verein, für den sie ausgesprochen wurden, dann sage ich: Ja, Stadionverbote sind natürlich ein schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrechte, keine Frage. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass sie nicht ohne Grund ausgesprochen werden, und wenn sie ausgesprochen werden, dann müssen sie auch in allen Stadien der entsprechenden Liga verfolgt werden können.

  • Beifall bei der CDU/CSU

Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Fraktion Die Linke.

Selbstverständlich.

Herr Kollege, bitte.

Herr Kollege Mayer, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben ja von den Gewaltproblemen gesprochen, und Sie haben sich ja auch positiv gegenüber den Maßnahmen der Innenministerkonferenz geäußert.

Sie kommen aus Bayern, und ich folge jetzt Ihrer Logik: Wenn die Zahlen in der Gewaltstatistik so hoch sind, dann müssen wir auch betrachten, dass beispielsweise beim Oktoberfest die Gefahr, sich zu verletzen, 23-mal so hoch ist wie die beim Besuch eines Fußballspiels. Ich frage mich: Warum wenden Sie diese Logik, die Sie gerade verwendet haben, immer bei Fußballfans an, sind aber so leise, wenn wir wirklich ein Gefahrproblem haben, beispielsweise beim Oktoberfest? Warum reden Sie nicht darüber, dass wir da für mehr Sicherheit sorgen müssen?

  • Beifall bei der Linken

Ich danke Ihnen, Herr Kollege, sehr herzlich für die Frage, weil sie mir wirklich die Gelegenheit gibt, noch mal klarzumachen, dass ich nicht Äpfel mit Birnen vergleiche und dass ich hier nicht unterschiedliche Maßstäbe an den Tag lege, sondern ganz bewusst ganz klare rechtsstaatliche Maßstäbe an den Tag lege.

Wenn jemand auf dem Oktoberfest jemand anderen körperlich bedrängt, belangt, schlägt, dann muss dies natürlich genauso verfolgt werden, und zwar unmissverständlich verfolgt werden, wie wenn sich jemand in einem Fußballstadion ungebührlich verhält. Fußballstadien dürfen und können genauso wenig wie ein Oktoberfestzelt oder ein Freiplatz auf dem Oktoberfest ein rechtsfreier Raum sein. Das sind sie aber auch nicht. Es werden nämlich auf dem Oktoberfest sehr nachdrücklich und auch sehr unmissverständlich alle Straf- und Gewalttaten verfolgt.

Das sind aus meiner Sicht hier auch keine doppelten Standards, die an den Tag gelegt werden, sondern das Gegenteil ist der Fall. Ich bin der festen Überzeugung: Wer in ein Fußballstadion geht und nicht als Fan die eine oder andere Mannschaft anfeuert, sondern als Hooligan nur Unfrieden stiften will, andere Menschen körperlich belangen will, der hat in diesem Stadion nichts verloren.

  • Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD

Und deswegen müssen Stadionverbote generell auch entsprechend exekutiert werden.

Gleiches gilt auch für das Oktoberfest. Wenn sich jemand in einem Zelt ungebührlich benimmt, dann muss er natürlich auch entsprechend des Zeltes verwiesen werden,

  • Catarina dos Santos-Wintz [CDU/CSU]: Und das gilt auch im Stadion!
  • Weitere Zurufe von der CDU/CSU

und diese Möglichkeiten gibt es auch entsprechend. Also, vor dem Hintergrund ist, auch wenn Sie auf meine bayerische Provenienz rekurrieren, dieser Vorwurf in keiner Weise zutreffend.

  • Abg. Helge Limburg [Bündnis 90/Die Grünen]: meldet sich zu einer Zwischenfrage

– Herr Kollege Limberg, gerne.

Ja, dann lassen wir jetzt die letzte Zwischenfrage zu, weil der Ausschuss hinterher ja noch ausreichend Möglichkeit bietet, dieses vielschichtige Thema noch mal in allen Facetten zu beleuchten.

  • Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der Linken

– Ob Sie die Ausschusssitzungen öffentlich oder nichtöffentlich gestalten, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt ja im Ermessen der Ausschüsse. – So, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin und Herr Kollege Mayer, dass Sie beide die Zwischenfrage zulassen.

Sie haben gerade davon gesprochen, dass Stadionverbote ja nicht ohne Grund verhängt werden, und ich möchte noch mal darauf hinweisen: Wir fordern natürlich nicht die vollständige Abschaffung von Stadionverboten, sondern wir fordern die Anwendung mit Augenmaß. Und ich möchte schon noch einmal daran erinnern: Stadionverbote werden allein auf Verdacht verhängt. Die Voraussetzung für ein bundesweites Stadionverbot ist nicht, dass jemand verurteilt ist, sondern dass es einen Tatverdacht gibt, und das ist in einem Rechtsstaat aus meiner Sicht mehr als bedenklich.

Der zweite Punkt. Sie haben gesagt, die Bundesebene sei ja gar nicht berührt. Da muss ich Ihnen widersprechen, Herr Kollege Mayer. Gerade jüngst anlässlich des Auswärtsspiels von Dortmund in Bergamo hat die Bundespolizei massenhaft Ausreiseverbote gegen unbescholtene Dortmund-Fans – unbescholtene! – verhängt, und dies nur aufgrund des vagen Verdachtes, es könnte zu Gewalttätigkeiten kommen.

Herr Limburg, es nennt sich Zwischenfrage, nicht zweite Rede.

  • Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU

Ich komme zur Frage.

Sie haben ja schon eine Rede gehalten. Bitte zum Punkt kommen!

Ich komme zu der Frage, Frau Präsidentin. – In solchen Situationen, wo Gerichte feststellen, dass die Bundespolizei zu Unrecht massenhaft Ausreiseverbote verhängt, wollen Sie ernsthaft sagen, dass das dann nicht ohne Grund erfolgt und dass das so bleiben kann? Oder sind Sie nicht mit mir der Meinung, dass wir hier zu einer Sicherheitspolitik mit Augenmaß kommen müssen, die auch die Grundrechte von Dortmund-Fans und anderen Fans berücksichtigt?

  • Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg, für Ihre Fragen bzw. Ihre Anmerkungen. – Ich sage eines ganz deutlich: Gerade Ihr Beitrag jetzt hat noch einmal ganz explizit herausgestrichen, worin unsere Unterschiede bestehen. Sie schreiben über Ihren Antrag vorwurfsvoll: gegen Repression und gegen Diskriminierung. Ich dagegen sage ganz offen: für effektive Gefahrenabwehr und effektive Strafverfolgung. Und das ist der entscheidende Unterschied zwischen uns beiden.

  • Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU

Ich bin nicht ganz Novize in der Sportpolitik und auch nicht in der Fußballpolitik. Ich weiß auch die KOS-Projekte zu schätzen, ich weiß die Stadionallianzen zu schätzen. Mir sind die Intensivierung und ernsthafte Führung des Dialogs mit den Fans auf gleicher Augenhöhe sehr, sehr wichtig. Nur differenziere ich eben sehr stark zwischen Fans auf der einen Seite und Hooligans auf der anderen Seite.

Und ich weiß eben aus der Erfahrung, dass die Vereine die Stadionverbote nicht aus der Lamäng heraus erteilen, und ich sage es auch ganz offen: Die sind ja auch selber daran interessiert, dass die Leute in die Stadien gehen. Also, sie tun sich ja selbst auch unter materiellen Gesichtspunkten nichts Positives, wenn sie zu weitgehend Stadionverbote erteilen.

Also, die Gefahr, dass es hier ein Übermaß in Deutschland gibt, was die Erteilung von Stadionverboten anbelangt, sehe ich im Gegensatz zu Ihnen beileibe nicht.

  • Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU

Ich darf vielleicht noch auf einen Punkt rekurrieren – Kollege Müller hat es ja schon exzellent gemacht –, was die Forderung anbelangt, dass man Fanbegleitern oder den Mitarbeitern in Fanprojekten ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO zuerkennen sollte. Ich bin da dezidiert anderer Auffassung. Wenn man sich mal die Berufsgruppen oder die Gruppen ansieht, die in § 53 aufgeführt sind, so sind allenfalls vielleicht noch die Berater in der Schwangerschaftskonfliktberatung oder in einer Drogenberatungsstelle vergleichbar. Aber selbst da sehe ich keine Gleichwertigkeit zwischen den Mitarbeitern in einem Fanprojekt und den Mitarbeitern in einer Schwangerenberatungsstelle. Vor diesem Hintergrund erteile ich auch dieser Forderung eine klare Absage.

Meines Erachtens bringen die Anträge der Linken und der Grünen deutlich zum Ausdruck, dass sie ein Sicherheitsrisiko sind, wenn es darum geht, die Sport- und Innenpolitik –

Die Redezeit ist abgelaufen.

– weiterhin in der Hand zu halten.

  • Zuruf von der Linken

Deswegen eine klare Absage gegenüber Ihren Anträgen.

Wie gesagt, das geht ja alles in die Ausschüsse; da können Sie das dann noch mal in allen Facetten diskutieren. Es scheint ja ein sehr bewegendes Thema zu sein.

Wir kommen damit zum nächsten Redner. Für die AfD-Fraktion ist es Tobias Matthias Peterka.

  • Beifall bei der AfD

Quelle: Plenarprotokoll 21/82 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.