namensrechtlicher Erklärungen, für die kein inländischer Personenstandseintrag besteht, wird Aufgabe der lokalen Standesämter. Das soll nicht dazu führen, dass das Standesamt
Wortformen sind auf ihren Stamm reduziert, damit „Steuer“ und „Steuern“ zusammenfallen; angezeigt wird die häufigste Schreibweise im Korpus. Funktionswörter und parlamentarische Floskeln („Kolleginnen“, „Drucksache“) sind ausgeschlossen.