Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Dr. Wissing, zunächst einmal festgestellt: Angesichts der Legalisierung von Cannabis ist es
überfällig, dass wir Menschen, die nicht berauscht sind, die nicht berauscht fahren und lediglich Rückstände und Kleinstmengen von THC im Blut haben – noch mal:
die sie nicht einschränken –, nicht mehr mit dem Entzug des Führerscheins und einer MPU-Anordnung überziehen. Ich glaube, so weit besteht hier Einigkeit.
Der Verkehrsgerichtstag und andere Gremien haben sich ja schon für einen angemessenen Grenzwert ausgesprochen. Auch die bei Ihnen angesiedelte
Grenzwertkommission – die haben Sie ja schon angesprochen – hat bereits einen Grenzwert –
- Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU
Kollegin, könnten Sie bitte zur Frage kommen?
– ja – von 3,5 Nanogramm pro Milliliter ins Spiel gebracht, wonach keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit erkennbar sind. Jetzt
frage ich Sie: Wann werden Sie einen gesetzlichen Grenzwert für THC vorlegen? Und wenn Sie den noch nicht benennen können: Welches sind die Fachgremien, die Sie
mit einer solchen Festlegung betrauen werden?
Also, ich bitte jetzt ernsthaft, im weiteren Verlauf die Frage in die entsprechende Zeit einzupreisen. Wenn es rot leuchtet, ist die Fragezeit
tatsächlich abgelaufen; das gilt im Übrigen auch für die Antwortzeiten.
Bitte, Herr Minister.
Quelle: Plenarprotokoll 20/102 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.