Sie können die Wirkung von Alkohol und die Wirkung von Tetrahydrocannabinol nicht vergleichen. Eine Grenzwertbestimmung bei Alkohol ist einfacher
möglich, weil von Wissenschaftlern die Wirkung einer bestimmten Blutalkoholkonzentration auf das Fahrverhalten bei jedem Menschen als identisch beurteilt wird,
während das bei Tetrahydrocannabinol nicht der Fall ist. Jemand kann bei einer niedrigen THC-Konzentration fahruntüchtig sein und jemand anderes bei einer
höheren Konzentration fahrtüchtig. Das macht das Ganze so komplex und von verkehrsrechtlicher Seite schwer händelbar. Eine Absenkung der Grenzwerte bei Alkohol
ist derzeit nicht geplant.
Ich appelliere noch einmal an die Zeitdisziplin. Ich habe noch vier weitere Nachfragen, die ich zulassen werde, und dann versuchen wir, zur nächsten
Hauptfrage zu kommen. Die nächste Frage stellt die Kollegin Kappert-Gonther.
Quelle: Plenarprotokoll 20/102 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.