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Volker Wissing

Bundesminister für Digitales und Verkehr · Mittwoch, 10. Mai 2023

Wörter
231
Beifall
0
Zurufe
3
Wahlperiode
20

Herr Kollege, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass ich es nicht für verantwortlich halte, einen zu hohen Grenzwert festzusetzen. Ich sehe aber

auch, dass in der jetzigen rechtlichen Situation nach einer Legalisierung von Cannabis all diejenigen, die einen Führerschein haben, vor die Frage gestellt

werden: Was soll ich mit der Legalisierung anfangen, wenn ich mich damit in das Risiko begebe, grundlos meinen Führerschein zu verlieren?

Dafür brauchen wir eine Lösung. Denn ich bin nicht der Meinung, dass die Rechtsproblematik und die Komplexität der Rechtsordnung ein Hindernis für die

Bürgerinnen und Bürger sein sollen, etwas zu konsumieren, was sie in Zukunft legal konsumieren dürfen. Es ist dann eine persönliche und individuelle

Entscheidung, ob man sich für oder gegen den Konsum entscheidet.

Unsere Aufgabe ist nicht, den Menschen hier Vorschriften zu machen,

sondern unsere Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass der legale Konsum nicht auf Umwegen durch das Verkehrsrecht quasi konterkariert wird. Und dafür

brauchen wir jetzt einen Grenzwert, der die Verkehrssicherheit zum einen und die Freiheit des Konsums nach der Legalisierung zum anderen gleichermaßen und

angemessen berücksichtigt.

Weil mir bisher keine Kommission einen Grenzwert nennen konnte und alle sich in dem Begriff des Angemessenen verlieren, brauchen wir jetzt eine

Konkretisierung dessen, was angemessen ist. Das übersteigt die verkehrsrechtlichen Kompetenzen, weil man dafür medizinische und wissenschaftliche Erkenntnisse

hinzuziehen muss. Daran arbeiten wir.

Die letzte Nachfrage zu dieser Frage stellt der Kollege Stein.

Quelle: Plenarprotokoll 20/102 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.