Herzlichen Dank, dass ich die Nachfrage noch stellen kann. Ich glaube, es ist relativ klar, dass die Koalitionsparteien nicht wollen, dass
Verkehrsteilnehmende sozusagen derart bekifft und in einem berauschten Zustand sind, sodass die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Es geht lediglich um die Frage
eines Grenzwertes. Bei Cannabis ist es so, dass sich bei vielen oder bei einigen das THC sehr langsam abbaut, sodass trotz eines hohen THC-Wertes kein
Rauschzustand gegeben ist.
Noch eine kurze Frage hinsichtlich der Grenzwertkommission: Wenn sich die Grenzwertkommission nicht einigen kann, wäre es dann möglich, dass die
wissenschaftlichen Einrichtungen des Verkehrsministeriums, insbesondere die BASt als maßgebliche Behörde, dies bewerten könnten?
Quelle: Plenarprotokoll 20/102 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.