← Sitzungstag · Plenarprotokoll 20/163 · 168. Rede des Tages

Wiebke Esdar

SPD · Donnerstag, 11. April 2024

Wörter
312
Beifall
0
Zurufe
0
Wahlperiode
20

Wir debattieren heute einen Antrag der Union, der aus dem Sommer des letzten Jahres stammt und – das muss ich leider so deutlich anmerken – schlecht gealtert ist. Denn wie Sie alle wissen, haben wir als Ampelkoalition längst gehandelt. Mit dem Haushaltsgesetz 2024 haben wir die Bedingungen für die außeruniversitären gemeinnützigen Forschungseinrichtungen bereits deutlich verbessert!

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass man die wichtige Arbeit der betroffenen Forschungsinstitute eigentlich nicht genug wertschätzen kann – egal, ob es die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft meines Heimatbundeslandes Nordrhein-Westfalen, die Innovationsallianz Baden-Württemberg oder die Landesforschungsgemeinschaften mit ihrer besonderen Geschichte im Osten der Republik sind. Überall in Deutschland wird in gemeinnützigen Instituten herausragend an der Zukunft unseres Landes an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Wissenschaft geforscht.

Diese Einrichtungen verdienen dafür nicht nur unsere Anerkennung, sondern auch einen verlässlichen Rahmen, um im Wettbewerb um die besten und klügsten Köpfe bestehen zu können. Daher haben wir im letzten Haushaltsverfahren zwei entscheidende Punkte – natürlich im Dialog mit den Gemeinschaften – gesetzlich verbrieft: Erstens haben wir das Besserstellungsverbot für Beschäftigte in projektgeförderten Einrichtungen gelockert, sobald höhere Gehälter aus Mitteln gezahlt werden, die nicht öffentlich finanziert wurden. Und zweitens haben wir die Entscheidungsprozesse zu Ausnahmeanträgen vom Besserstellungsverbot gestrafft, indem wir die Zuständigkeit für diese Entscheidung bei Projektförderungen auf die jeweils zuständige oberste Bundesbehörde übertragen haben.

Diese beiden Neuerungen im Haushaltsgesetz sollen nun zunächst einmal ihre Wirkung entfalten können. Und selbstverständlich haben wir als SPD auch die Erwartung an die zuständigen Bewilligungsbehörden, dass vorliegende Ausnahmeanträge nun zeitnah abgearbeitet werden. Sollte sich aber in der Praxis zeigen, dass die getroffenen Regelungen noch verbesserungswürdig sind, so signalisieren wir gerne auch weiterhin Gesprächsbereitschaft und Änderungswillen.

Als SPD stehen wir weiterhin für einen praxistauglichen und rechtssicheren Rahmen zum Umgang mit dem Besserstellungsverbot für die gemeinnützige Forschung in Deutschland. In diesem Sinne, liebe Union, braucht es Ihren Antrag nicht mehr. Er ist längst überholt. Folgerichtig lehnen wir ihn ab.

Quelle: Plenarprotokoll 20/163 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.