Mit dem Gewalthilfegesetz beschließen wir heute einen Meilenstein und ein lange überfälliges Gesetz im Bundestag. Für Frauen in diesem Land geht von hier aus endlich das Signal aus: Frauen, die von Gewalt betroffen sind, bekommen endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz, Hilfe und Beratung.
Der Bund steigt in die Finanzierung mit 2,6 Milliarden Euro ein – das ist ein Paradigmenwechsel. Darauf haben so viele Verbände, alle Beratungsstellen und Frauenhäuser und vor allem Gewaltbetroffene viel zu lange warten müssen. Ohne den Druck der Frauenverbände, der Frauenhauskoordinierung, der autonomen Frauenhäuser, des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und -notrufe und des Deutschen Frauenrats, UN Women Deutschland und der vielen, die die Petitionen unterstützt haben, wäre es nur schwer gelungen. Ihnen gilt mein Dank.
Aber danke auch dem BMFSFJ und Ministerin Lisa Paus. Sie haben das Gesetz lange und gut mit 16 Ländern und allen Frauenverbänden beraten und verfasst, sodass wir auf dieser Grundlage mit SPD, Union und uns Grünen das heute vorliegende Gesetz verhandeln und einen konnten. Danke den Kolleginnen und Kollegen, dass uns dies mit viel Mühe und Bereitschaft zur Einigung für die Frauen und ihre Kinder gelungen ist.
Seit ich im Bundestag sitze (seit 2013), habe ich mich als frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion für die verbindliche Leistung zum Schutz und zur Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen, ihre Kinder und alle von Gewalt betroffenen Menschen starkgemacht. Wir Grünen haben bereits in der 18. Wahlperiode einen Antrag in den Bundestag eingebracht.
Heute bin ich unendlich froh, dass das Gewalthilfegesetz endlich kommt. Jede Gewalt, jede häusliche, physische, psychische, sexuelle und digitale Gewalt, ist zu viel. Jeder Femizid ist schrecklich. Darum müssen wir weiter dafür arbeiten, dass dies aufhört.
Aber heute ist ein riesiger Schritt geschafft, im Sinne der Istanbul-Konvention. Ein gutes Signal.
Quelle: Plenarprotokoll 20/211 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.