Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Fußballfans! Es ist das gute Recht der Opposition, Anträge in den Bundestag einzubringen. Das macht unseren Parlamentarismus lebendig und stärkt die demokratische Debatte hier im Hohen Haus. Da der Sport von Fairness lebt, möchte ich an dieser Stelle auch gern zum Ausdruck bringen, dass ich den Antrag der Grünen durchaus sehr unterstützenswert finde und viele gute Ansatzpunkte darin sehe.
Als leidenschaftlicher Fußballfan und langjähriges Vorstandsmitglied bei meinem Heimatverein, dem KSV Hessen Kassel, muss ich anerkennen: Wir müssen bei dem Thema Fansozialarbeit besser werden. Ein Zeugnisverweigerungsrecht im Fußball, vor allem bei Fanprojekten und für die dort mitarbeitenden Sozialarbeiter/-innen, brauchen wir. Das ist ein ganz relevanter, wesentlicher Punkt.
- Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Solange der § 53 der Strafprozessordnung keine Erweiterung erfährt, wird weiterhin zunehmend die Frage aufkommen, unter welchen Voraussetzungen die professionelle Arbeit in den bundesweiten Fanprojekten fortgesetzt werden kann und welche Konsequenzen sich aus einer Beibehaltung des Status quo ergeben.
In den vergangenen Jahren kam es mehrfach zu Verfahren, bei denen Ordnungs- und Justizbehörden Aussagen von Fanarbeitern gegen die von ihnen betreuten Personen verlangten. Angesichts der gegenwärtigen Situation, zum Beispiel in den deutschen Ultraszenen, ist davon auszugehen, dass Zeugenaussagen von Fanarbeitern in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren eine zukünftige vertrauensvolle, gemeinsame Zusammenarbeit erheblich erschweren und nicht selten unmöglich machen. Gerade in der Klientenarbeit, gerade in der Jugendarbeit kommt es natürlich auch auf Vertrauen an.
Fest steht: Die geltenden Rechtsvorschriften aus den 50er-Jahren werden den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Ich bin überzeugt, dass eine gezielte Erweiterung weder die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden noch die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
Die Vorteile einer solchen Rechtserweiterung liegen hingegen auf der Hand: Erstens schaffen wir Rechtssicherheit und beseitigen bestehende Rechtsunsicherheiten. Zweitens verhindern wir weitere Gewissenskonflikte bei Fanarbeiterinnen und Fanarbeitern. Drittens stärken und fördern wir die Vertrauensarbeit, gerade gegenüber der Klientel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Darüber hinaus begrüße ich, dass Sie in Ihrem Antrag die wichtige Arbeit der Fanprojekte ebenfalls ansprechen. An dieser Stelle möchte ich dem Fanprojekt „Fullestadt“ aus meinem Wahlkreis Kassel sowie allen weiteren 70 Fanprojekten bundesweit für ihre wertvolle Arbeit danken.
- Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Es ist richtig, dass die Finanzierung der Koordinierungsstelle Fanprojekte trotz deutlich gestiegener Anforderungen über Jahre hinweg unverändert geblieben ist. Deshalb ist es wichtig, dass sich das BMBFSFJ, der DFB sowie die DFL grundsätzlich darauf verständigt haben, die inflationsbedingten Kostensteigerungen auszugleichen. Die laufende Förderphase wird zudem genutzt, um die Handlungsfähigkeit der KOS und der Fanprojekte ab 2027 zukunftsfest aufzustellen. Das braucht es jetzt auch.
Auch beim Thema Stadionallianzen bin ich ausdrücklich bei Ihnen. Sie sind ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur im Fußball. Sie verbessern die Netzwerkarbeit und fördern Vertrauen und die Kommunikation zwischen Vereinen,
Polizei, Kommunen und Fanprojekten.
Sie tragen zur Entlastung der Polizei bei und leisten einen wichtigen Beitrag zu einem positiven Stadionerlebnis.
Der Stadionbesuch in Deutschland ist sicher. In Hessen verfügen wir seit 2022 über eine solche Stadionallianz, an die auch mein Heimatverein, der KSV Hessen Kassel, angedockt ist. Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, dass es immer weniger Kriminalitätsprobleme und immer weniger Gewalt in den Stadien gibt. Die neun Bundesländer sind da auf einem richtigen Weg.
In diesem Zusammenhang ist mir der Punkt in Ihrem Antrag allerdings etwas zu kurz gegriffen. Deshalb plädiere ich dafür, Stadionallianzen mit einheitlichen Standards bundesweit zu etablieren und sie ausdrücklich als eigenständiges Instrument in das Nationale Konzept Sport und Sicherheit, kurz: NKSS, aufzunehmen.
Der Titel Ihres Antrags „Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern“ klingt zunächst sehr vielversprechend. Allerdings ist die Bundesregierung für viele Ihrer Forderungen schlichtweg der falsche Adressat. Die Bundesregierung plant weder die Einrichtung einer bundesweiten zentralen Stadionverbotskommission, noch kann sie kollektive Stadionverbote verhängen. Ebenso wenig liegt die Einführung personalisierter Tickets in ihrer Zuständigkeit.
Wer politische Forderungen stellt, sollte auch die Zuständigkeit im Blick haben,
ansonsten ist ein Fehlpass vorprogrammiert. Die entscheidenden Mitspieler an dieser Stelle sind die Verbände, die Vereine, die Länder – Stichwort: IMK und vor allem die Bund-Länder-offene Arbeitsgruppe BLoAG, die sich derzeit mit möglichen Maßnahmen beschäftigt.
Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Unionsfraktion.
Ja, bitte.
Herr Müller, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Jetzt haben Sie sich darauf beschränkt, zu sagen, es braucht ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter, die sich für Fanklubs engagieren.
– Fanprojekte, danke. Ich lasse mich an der Stelle gern korrigieren. – So ist der Gesetzentwurf aber nicht formuliert. Der Gesetzentwurf sieht ein Zeugnisverweigerungsrecht für alle Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen vor.
Jetzt gebe ich Ihnen mal ein Beispiel und würde gerne wissen, ob Sie das dann auch noch für richtig halten: Ein ehrenamtlich Tätiger, der für die AWO unterwegs ist und Arbeitslose berät, bekommt im Rahmen seiner sozialarbeiterischen Tätigkeit mitgeteilt, dass ein Arbeitsloser die Arbeitslosenversicherung hinter die Fichte geführt und monatelang zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen hat. Würden Sie dem dann auch ein Zeugnisverweigerungsrecht zugestehen? Denn das wäre ja die Konsequenz dieses Antrags.
Ich habe ja gesagt, dass ich es im Kern auf Fansozialarbeit beziehen würde. Wenn hingegen zweifelsfrei sichergestellt ist, dass wir es mit strafbaren Handlungen zu tun haben, dann muss es natürlich möglich sein, Ermittlungsverfahren einzuleiten. Im Fall des Fußballs geht es aber um etwas anderes. Da geht es um das Thema Kollektivstrafen. Da werden zum Beispiel ganze Gruppen von jungen Menschen identifiziert und geraten mehr oder weniger in eine Fahndung, und die Fansozialarbeiter werden dann genötigt, die einzelnen Identitäten offenzulegen, ohne dass klar ist, was sich die Betroffenen eigentlich zuschulden haben kommen lassen.
Das ist im Prinzip eine Kollektivstrafe gegenüber jungen Menschen, und die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden genötigt, die Daten, die ihnen bekannt sind, weiterzugeben. Das Fanprojekt Karlsruhe ist ein Beispiel. Da gab es sehr harte Repressalien.
Ich denke, das war jetzt die Beantwortung der Frage.
- Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken
- Tina Winklmann [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber gut erklärt!
Sie haben im Rechtsausschuss noch genügend Möglichkeiten, sich intensiv über die Details auszutauschen, was sicherlich noch ganz interessant wird.
Ich setze fort. – Um ehrlich zu sein, finde ich es bemerkenswert, dass die Grünen der Bundesregierung so viel Gestaltungskraft zutrauen; um daran anzuknüpfen, was die Bundesregierung auch im Fußball alles regeln kann.
Ich bewerte das grundsätzlich als positives Signal.
Apropos Mitspieler: Wenn wir schon beim Thema Fußball sind, möchte ich die Gelegenheit nutzen und unserer deutschen Elf für die WM, die am Donnerstag startet, viel Erfolg wünschen. Wir stehen hinter euch und drücken ganz fest die Daumen. Auf geht’s, Männer!
Vielen Dank und einen schönen Abend.
- Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Clara Bünger.
- Beifall bei der Linken
Quelle: Plenarprotokoll 21/82 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.