Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, es wird immer und immer wieder über die Vertrauensarbeitszeit geredet, wenn es darum geht, dass wir
ein Gesetz zur Dokumentation der Arbeitszeit vorlegen. Es wird immer so getan, als würden sich Vertrauensarbeitszeit und Dokumentation ausschließen. Ich sehe es
so, dass die Arbeitszeit dokumentiert werden kann und die Beschäftigten trotzdem selber entscheiden – wie sie es mit ihrem Arbeitgeber ausgemacht haben –, wann
gearbeitet wird. Aber heute, wie auch vor zehn Jahren, muss natürlich immer das Arbeitszeitgesetz mit Höchstarbeitszeiten, mit Ruhezeiten etc. eingehalten
werden.
Die Zeit auch.
Ich möchte Sie einfach fragen: Sehe ich das richtig, oder sehe ich da etwas falsch, dass die Dokumentationspflicht natürlich nicht ausschließt, dass
es Vertrauensarbeitszeit gibt?
Quelle: Plenarprotokoll 20/102 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.