Wir entscheiden heute abermals über Änderungen des Betreuungsrechts.
Wir stabilisieren die Vergütung und erhöhen sie in einigen Bereichen signifikant, in der breiten Praxis aber doch eher leicht. Uns Grünen war es aber wichtig, nach der Einführung des Inflationsausgleichs nun einen weiteren Schritt in Richtung einer besseren finanziellen Ausstattung noch in dieser Legislatur zu machen.
Mit diesem Gesetz entlasten wir die Betreuerinnen und Betreuer, verschlanken das Verfahren und entlasten damit auch die Gerichte. Deshalb wird unsere Fraktion diesem Gesetz auch zustimmen. Wir stimmen heute zu – nicht weil wir die Lösung für perfekt halten, sondern weil sie unabweisbar notwendig ist und weil derzeit mehr schlicht nicht drin war, aber wir den Mensch jetzt und nicht erst in einem Jahr was in die Hand geben wollten.
Und aus diesem Grunde war es Bündnis 90/Die Grünen wichtig, es nicht dabei zu belassen, sondern eine Evaluation in das Gesetz aufzunehmen. Das ist ein entscheidender Schritt. Denn damit können wir die Auswirkungen der Reform analysieren und gegebenenfalls frühzeitig nachsteuern.
Die Anforderungen für Betreuungen werden immer komplexer. Betreuerinnen und Betreuer müssen soziale Arbeit und Schuldnerberatung erledigen. Sie füllen Anträge aus, verhandeln mit Behörden, sorgen dafür, dass niemand durch das Raster fällt. Betreuungen zu führen, ist fordernd.
Alle, die ich in diesem Berufsfeld kenne – und das sind viele –, machen diesen Job mit viel Herzblut und persönlichem Einsatz. Sie machen diesen Job, obwohl die Arbeitsbedingungen unglaublich schwierig sind. Die Verantwortung ist groß. Und reich wird man als Betreuerin und Betreuer wahrlich nicht.
Wir Bündnisgrünen sind froh, dass es zu dieser wichtigen Einigung gekommen ist. Ich werde aber auch nicht müde, zu betonen, dass es dringend weitere Schritte braucht. Und dafür sind wir auf das Mitwirken der Länder angewiesen.
Lassen Sie uns die noch kommende Evaluation zum Anlass nehmen, eine tragende Lösung zu finden – im Interesse der Betreuerinnen und Betreuer, die ihren Beruf mit viel Idealismus ausüben, im Interesse der Menschen, die auf diese Unterstützung dringend angewiesen sind, und auch im Interesse unserer Kommunen, die diese Aufgaben ohne die Betreuerinnen und Betreuer nicht stemmen könnten.
Wir dürfen nicht zulassen, dass diejenigen, die unser soziales Netz mittragen, selbst ins Leere greifen. Wir haben heute einen Schritt gemacht – aber wir müssen weitergehen. Diese Verantwortung bleibt.
Quelle: Plenarprotokoll 20/211 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.