Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leisten einen wesentlichen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht. Um ihre wichtige Tätigkeit ausüben zu können, müssen sie angemessen vergütet werden. Ein angemessenes Vergütungsniveau schafft die Voraussetzung dafür, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Dienstleistungen auch in strukturschwachen Regionen anbieten können.
Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes angehoben. Dies ist deutlich zu begrüßen, denn die letzte Erhöhung liegt mittlerweile vier Jahre zurück. Seitdem haben sich die Personal- und Sachkosten in Rechtsanwaltskanzleien erheblich erhöht. Um sicherzustellen, dass die Anwaltschaft ihren wesentlichen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht auch in Zukunft leisten kann, müssen die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Die Neuregelung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes umfasst strukturelle Verbesserungen und eine lineare Erhöhung der Gebühren. Geplant ist eine Erhöhung der anwaltlichen Festgebühren um 9 Prozent sowie der Wertgebühren um 6 Prozent. Maßstab dafür ist die allgemeine Einkommensentwicklung.
Der Gesetzentwurf entspricht dem Vorschlag der Bundesregierung. Das Vorhaben ist mit den Bundesländern abgestimmt. Dies ist wichtig, da mit dem Gesetz die Haushalte der Bundesländer belastet werden.
Quelle: Plenarprotokoll 20/211 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.